Der Bundesgerichtshof hatte dieses Jahr entschieden, dass Bearbeitungsgebühren, welche Banken von Verbrauchern für die Kreditvergabe in Rechnung gestellt haben, zurück zu zahlen sind. Dies gilt vor allem dann, wenn sie fest vereinbart und nicht bei Abschluss verhandelt wurden.

Verbraucher haben nun die Möglichkeit sich diese Gebühren zurück erstatten zu lassen. Die betrifft Konsumentenkredite, Autofinanzierungen, Leasingverträge etc.

Besonders interessant ist dies bei Immobilienfinanzierungen, welche üblichweise viel größere Darlehenssummen ausweisen. Bearbeitungsgebühren von 1-2% machen hier schnell vierstellige Beträge aus.

Betroffene können sich hier an mich wenden. Über ein Anwaltsnetzwerk können wir für Sie die Bearbeitungsgebühren zurück holen. Die Vorabprüfung ist dabei kostenlos. Das Honorar kann entweder mit der Rückzahlungssumme verrechnet werden, oder im günstigsten Fall können Sie es über Ihre Rechtsschutzversicherung abrechnen.

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