Wer sich zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, wählt die individuelle Selbstbestimmung, wenn es um medizinische Behandlung und Vorsorge geht. Schließlich kann nur in die PKV, wer Kraft Gesetzes als „Versicherungsfrei“ gilt. (Paragraph 6 SGB V). Dies setzt aber auch ein gewisses Maß an Weitsicht und Selbstverantwortung voraus. Viele wollen im Alter wieder zurück in die GKV, doch hier ist Vorsicht geboten. Dazu mehr im unteren Abschnitt.

Wichtige Unterschiede!

Im Gegensatz zur Pflichtversicherung, welche lediglich eine Wahl unter den gesetzlichen Krankenkassen zulässt, und deren Leistungen über das Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt sind, ist die Wahl des privaten Krankenversicherers wesentlich komlexer. Aber auch über die Folgen, die es zu beachten gilt, wenn man Privatpatient wird, sollte man sich im Klaren sein.

Systemunterschied: Sachleistung vs. Kostenerstattungsprinzip

Zunächst einmal ist zu beachten, dass der Privatpatient ein Vertragsverhältnis mit seinem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus eingeht. Somit ist der Patient auch verpflichtet, die in Rechnung gestellten Leistungen gegenüber dem Arzt direkt abzurechnen. Entweder geht er in Vorleistung, oder er lässt sich die unbezahlte Rechnung von seiner Krankenversicherung bezahlen, um dann den Betrag an den Rechnungsaussteller zu leisten. Etwaige Selbstbehalte oder Eigenbeteiligungen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden, deswegen heißen sie auch so. Der Kassenpatient bekommt davon nichts mit, denn hier rechnet der Arzt seine Aufwendungen direkt mit der Krankenkasse ab. Nachteilig für den Arzt: Er unterliegt den wirtschaftlichen Zwängen und Repressalien, die ihm das Sozialgesetzbuch auferlegt. Wirtschaftlichkeit geht vor, moderne Möglichkeiten, die die Medizin bietet, geraten ins Hintertreffen.

Jede Person ist einzeln zu versichern!

Im Gegensatz zur GKV kennt die PKV keine kostenlose Familienversicherung. Das heißt, jede versicherte Person hat ihre individuelle Versicherungsprämie zu zahlen. Manche Tarife bieten Beitragsfreiheit in der Elternzeit bis zu 6 Monaten, aber dies ist die Ausnahme. Lediglich in der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es auch eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehegatten.

Die Einkommenssituation und die Versicherungsprämie

Hier hat die PKV sowohl Vor- als auch Nachteile. An dieser Stelle möchte ich jedoch nur auf die Vorteile eingehen. Denn hier gibt es leider zu viele Missverständnisse in der Gesellschaft. Oft wird die GKV als die günstigere Versicherung im Alter angepriesen. Denn ihr Beitrag bemisst sich nur nach der wirtschaftlichen Potenz des Mitglieds. Doch hier sollte man beachten, welche Einkünfte zählen. Nur wenn das Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, zählen lediglich die Renteneinkünfte zur Beitragsberechnung. Kapitaleinkünfte und Mieteinkünfte bleiben außen vor. Wer jedoch nicht die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt, muss alle Einkunftsarten zur Beitragsberechnung für die ihn geltende freiwillige Mitgliedschaft in der GKV heranziehen. Dann werden schnell die vermeintlich günstigeren Beiträge in der GKV zur PKV zunichte gemacht. Ein Punkt, der oft vergessen wird. Vor allem wenn Betriebsrenten gezahlt werden, oder diese gegen Einmalzahlung abgefunden werden.

Wer sich also für die PKV entschieden hat, sollte auch in der PKV bleiben. Welche Möglichkeiten es zur Beitragsreduzierung im Alter gibt, sollte im persönlichen Gespräch erörtert werden. Selbst in wirtschaftlichen Notsituationen kann geholfen werden.

Ihr Experte in Sachen Krankenversicherung Torsten Priesemann.

 

 

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