Die Zusatzversicherung:
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben die Möglichkeit fehlende Leistungen über eine Zusatzversicherung erstatten zu lassen.Das sind zum Beispiel:
Ambulant:
- Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme
- Zuschüsse für Heil- und Hilfsmittel, sowie Sehhilfen
- Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
- Zuschüsse für Arzneimittelkosten
Stationär:
- Freie Krankenhauswahl und Wahlleistungen wie Chefarzt- oder Einbettzimmer
Zahn:
- Zahnbehandlung ohne Vorleistungen der GKV
- Zahnersatz
- Kieferorthopädische Leistungen auch für Erwachsene
- Prophylaxe
Hier kommt es darauf an
- welche Höchsterstattungen es gibt
- welche prozentuale Leistungen übernommen werden
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Wartezeiten)
- welche Altersgrenzen gelten
- welche Versicherungszeiten zurückgelegt sein müssen (Summenbegrenzungen)
Für die Analyse der Versicherungsbedingungen und den richtigen Tarif empfiehlt sich der Rat eines Experten. Die Prämie sollte nicht im Vordergrund stehen. Sprechen Sie mich an, um die passende Lösung für Sie zu finden.