Die Schulferien haben begonnen und damit wird auch der Start in die Hauptreisesaison eingeläutet. Welcher Versicherungsschutz ist zu empfehlen, welcher ist eher überflüssig?

Nützliche Versicherungs-Tipps für Reisende:

Ist die Reise etwas teurer als gewöhnlich, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung überlegenswert. Die Prämie richtet sich nach Reisepreis und Anzahl der Reisenden. Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Stornierungskosten, sollte aus gesundheitlichen oder arbeitsbedingten Gründen kein Antritt der Reise möglich sein. Es können aber auch schwere Schicksalsschläge Gründe wie Tod oder Erkrankung eines nahen Angehörigen liefern. Näheres dazu regeln die entsprechenden Versicherungsbedingungen. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die Kosten, die durch einen vorzeitigen und unplanmäßigen Abbruch der Reise entstehen und zur Heimreise zwingen. Ersetzt werden u.a. nicht in Anspruch genommene Leistungen oder Umbuchungsgebühren. Hinzu kommen eventuelle Assistance-Leistungen wie die Vermittlung eines Arztes, eines Dolmetschers oder die Beschaffung von Ausweisdokumenten. Auch hier entscheidet das Kleingedruckte in den Bedingungen über den tatsächlichen Umfang.

Sehr wichtig ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für med. Behandlungen oder Heil- und Hilfsmittel, bei plötzlich im Ausland eintretenden Erkrankungen oder einer plötzlichen Verschlimmerung einer Vorerkrankung. Hier sollte man auf den Inhalt der Police genau schauen, wofür geleistet wird.

Als eher überflüssige Policen sind folgende zu betrachten:

Weniger sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung, schließlich werden hohe Ansprüche an die Obliegenheiten (Mitverschulden) des Versicherungsnehmers gestellt, um einen Schaden zu vermeiden. Ein fahrlässig unbeaufsichtigtes Gepäckstück oder die teure Fotoausrüstung sichtbar im KFZ liegen gelassen, können zur Leistungsverweigerung führen. Außerdem besteht möglicherweise Schutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung oder dem dazugehörigen Mobilitätsbaustein. In manchen Hausratversicherungen ist auch die Habe in der Schiffskabine mitversichert.

Ganz überflüssig sind Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung. Wenn Sie nämlich im Besitz einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung sind, so gilt deren Schutz weltweit, und in jedem Fall für die Dauer einer Auslandsreise.

Also dann, einen schönen Urlaub wünscht Ihnen Ihr Torsten Priesemann!

Datenschutz
TPV Finanz, Inhaber: Torsten Priesemann (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
TPV Finanz, Inhaber: Torsten Priesemann (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.