Seit dem 1. Januar 2015 ist die erste Stufe des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten. Mit welchen Verbesserungen können Versicherte rechnen?

Eine kurze Übersicht:

Die Änderungen sorgen u.a. für eine Verbesserung der Sachleistungen und Pflegegelder in der häuslichen, teilstationären und stationären Pflege. Diese steigen um 4 Prozent. Leistungen aus der ambulanten und der teilstationären Pflege werden nicht mehr gegeneinander aufgerechnet. Auch niederschwellige Betreuung- und Entlastungsangebote werden erbracht, wenn trotz körperlicher Beeinträchtigungen noch keine Pflegestufe anerkannt wurde. Auch erhöhen sich die Leistungen für Umbaukosten.

Detaillierte Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit: Hier → Pflegestärkungsgesetz I

Der Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge:

Der Beitragssatz steigt um 0,3 Prozentpunkte für die Versicherten. Ein besonderes Novum ist jedoch  der Aufbau eines kapitalgedeckten Vorsorgefonds bis zum Jahr 2035, um die steigenden Kosten durch die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft abzufedern. Mit dieser Aufgabe soll die Deutsche Bundesbank beauftragt werden. Offensichtlich traut man ihr die größte Kompetenz und Unabhängigkeit zu. Andererseits hat sie durch die Delegierung von Aufgaben an die Europäische Zentralbank wohl freie Kapazitäten.

Wo kann ich mich noch informieren?

Familien, welche persönlich von der Pflege Angehöriger betroffen sind, und nach Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege suchen, haben bei der familienfreund KG einen kompetenten Dienstleister. Alle Fragen, die Arbeitnehmer bewegen, werden hier beantwortet. Hier finden Sie auch eine sehr gute aufbereitete Darstellung der Änderungen in der Pflegeversicherung.

Reichen die Verbesserungen im Ernstfall?

Die gesetzliche  (soziale und private) Pflegepflichtversicherung ist und bleibt eine Teilabsicherung. Die tatsächlichen Pflegekosten liegen weitaus höher als die Leistungen hieraus. Damit das eigene Vermögen geschont wird, und unterhaltspflichtige Angehörige entlastet werden können, ist eine zusätzliche Absicherung dringend angeraten. Welche Versicherung wofür leistet, und welche Unterschiede es zwischen den Anbietern gibt, beantworte ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch. Kommen Sie auf mich zu! →Kontakt.

 

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